Allgemeine Lizenzbedingungen

zuletzt geändert am 16.04.2026

1. Geltungsbereich

1.1      Die allgemeinen Lizenzbedingungen (ALB) gelten für die Nutzung der WingsCoin-Plattform (nachfolgend „App“ genannt) gegenüber dem jeweiligen Lizenznehmer.
Anbieter und Lizenzgeber ist die BRICKMAKERS AG, Universitätsstraße 3a, 56070 Koblenz (nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt).
1.2      Die ALB gelten auch für alle Updates und Upgrades.
1.3      Entgegenstehende oder von den ALB abweichende Bedingungen des Lizenznehmers oder des Lizenzgebers werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn der Lizenzgeber in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen die Nutzung der App ermöglicht.
1.4      Sofern die App im Rahmen eines Gruppenlizenzvertrages genutzt wird, gelten diese ALB sowohl gegenüber dem Lizenznehmer als auch gegenüber den einzelnen teilnehmenden Betrieben.

2.       Lizenzumfang

2.1      Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer eine Lizenz zur Nutzung der App ein (einfaches Nutzungsrecht). Bei der bereitgestellten App handelt es sich um ein „Software as a Service (SaaS)“ Produkt welches durch den Lizenzgeber für den Lizenznehmer betrieben wird.
2.2      Mit Ausnahme der unter Ziffer 2.1 genannten Lizenz werden keine Rechte an der App übertragen. Die dem Lizenznehmer zustehenden gesetzlichen Mindestnutzungsrechte bleiben unberührt. Die Überlassung des Quellcodes ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2.3      Sofern eine Gebühr pro Nutzer im Lizenzvertrag vereinbart ist so werden als aktive Nutzer eines Monats solche Nutzer verstanden, die über ein Nutzerkonto (zum Beispiel auch durch eine verbundene Microsoft 365 Infrastruktur) verfügen, und die mindestens einen Login in das System vollzogen haben.
2.4      Der Lizenzgeber ist berechtigt, die in der App hinterlegten Daten des Lizenznehmers (Nutzerkonten, Bewegungsdaten, Nutzungsinformationen) zu Abrechnungszwecken auszuwerten.

3.       Vertragslaufzeit

3.1      Die Mindestvertragslaufzeit ist im Lizenzvertrag festgelegt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Vertrag automatisch immer zum Monatsende um einen weiteren Monat verlängert.
3.2      Der Vertrag endet, wenn er von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt wird.

4.       Abrechnung, Zahlungen und Zahlungsverzug

4.1      Die Abrechnung von Gebühren die NICHT nutzungsabhängig sind erfolgt im Voraus. Nutzungsabhängige Beträge werden monatlich im Nachhinein berechnet.
4.2      Der Lizenznehmer ist verpflichtet, zuzüglich zu allen angegebenen Nettopreisen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen. Diese wird auf der vom Lizenzgeber erstellten Rechnung entsprechend ausgewiesen.
4.3      Sofern der Rechnungsbetrag 100,- € unterschreitet ist der Lizenzgeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Abrechnung auf einen längeren Zeitraum auszudehnen bis die Mindestsumme von 100,- € erreicht ist. Spätestens zum Jahreswechsel erfolgt eine Abrechnung aller bis dato angefallenen Gebühren.
4.4      Der Lizenzgeber ist berechtigt, Rechnungen auch elektronisch, z. B. als PDF-Dokument, zu erstellen und per E-Mail an den Lizenznehmer zu versenden. Die Rechnungen sind auch ohne Unterschrift gültig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5      Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Zugang zur App ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Lizenznehmer oder ein teilnehmender Betrieb mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.

5.       Technische Voraussetzungen und Installation

5.1      Die App wird über einen Internetbrowser (z.B.Google Chrome) abgerufen.
5.2      Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vor Vertragsschluss die Eignung der App auf den für die Nutzung vorgesehenen Endgeräten zu prüfen und sicherzustellen.

6.       Updates und Upgrades

6.1      Der Lizenzgeber ist ständig bemüht, die App an veränderte Betriebssystem-Versionen und neue mobile Endgerätevarianten anzupassen. Bei entsprechenden Änderungen wird ein Update in angemessenem Zeitraum zur Verfügung gestellt.
6.2      Der Lizenzgeber überprüft die App regelmäßig auf Fehler und wird entsprechende Updates zur Fehlerbehebung bereitstellen.
6.3      Neben der Bereitstellung von Updates ist der Lizenzgeber durch diesen Vertrag nicht verpflichtet, Ergänzung, Anpassungen oder Änderungen der App vorzunehmen.
6.4      Der Lizenznehmer ist verpflichtet, auftretende Fehler unverzüglich an folgende E-Mail-Adresse zu melden: support@wingscoin.app
6.5      Die Berechtigung zur Nutzung der Updates und Upgrades ist inklusive.
6.6      Der Lizenzgeber ist berechtigt, Funktionen der App zu ändern, anzupassen oder weiterzuentwickeln, sofern die wesentlichen Funktionen der Plattform erhalten bleiben.

7.       Gewährleistung und Haftung

7.1      Die Parteien stimmen überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Der Lizenzgeber steht dafür ein, dass die App ihre Hauptfunktionen im Wesentlichen erfüllt und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch aufheben oder mehr als unerheblich mindern.
7.2      Der Lizenznehmer hat die App unverzüglich nach Inbetriebnahme zu testen und Mängel unverzüglich zu melden.
7.3      Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie dem Lizenzgeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntniserlangung angezeigt wurden. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
7.4      Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der App.
7.5      Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer vertrauen durfte, haftet der Lizenzgeber für vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten. In allen anderen Fällen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7.6      Im Falle einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Lizenzgeber ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
7.7      Der Lizenznehmer ist verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die in der App eingegebenen, hochgeladenen und gespeicherten Daten und Inhalte regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.
7.8      Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für eventuellen Datenverlust, es sei denn, der Verlust basiert auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Lizenzgebers. Die Haftung des Lizenzgebers für Datenverluste ist auf die typischen, für die Wiederherstellung erforderlichen Aufwendungen beschränkt, die normal und üblich sind, wenn Sicherungskopien erstellt wurden.
7.9      Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.10      Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.
7.11      Soweit die Haftung des Lizenzgebers nicht bereits nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, ist die Haftung der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der dem Lizenzgeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses zugeflossen ist.

8.       Rechte und Pflichten des Lizenznehmers; Haftungsfreistellung

8.1      Der Lizenznehmer sowie jeder Nutzer sind selbstfür die entstehenden Bewegungs- und Nutzungsdaten sowie für die Geheimhaltung der Registrierungsdaten und eine missbräuchliche Verwendung verantwortlich. Der Lizenznehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzer bei der Nutzung der App nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
8.2      Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass keine Texte und Bilder mit Gewaltdarstellungen, mit pornografischen, sitten-oder rechtswidrigen, verletzenden, verleumderischen, beleidigenden,bedrohenden, obszönen, rassistischen oder anderen gesetzeswidrigen Informationen über die App verbreitet werden. Ferner verpflichtet sich der Lizenznehmer dafür zu sorgen, dass die Nutzer keine Inhalte verbreiten, mit denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird (Volksverhetzung)oder mit denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird. Es ist nicht gestattet, die Funktionalitäten der App für gewerbliche oderandere Zwecke zu nutzen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass keine Daten, Software oder andere Inhalte in die App geladen oderveröffentlicht werden, welche urheberrechtlich geschützt sind, es sei denn, es werden die Urheberrechtsbestimmungen eingehalten.
8.3      Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber vonsämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, dieandere Nutzer oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen den Lizenzgeber wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Lizenznehmer bzw. den Nutzern eingestellten Inhalte oder die sonstige vertragswidrigeNutzung der App geltend machen, sofern der Lizenznehmer bzw. die Nutzer die Rechtsverletzung zu vertreten haben.
8.4      Der Lizenzgeber kann eingestellte Bilder, Texte und Dateien auch ohne Vorankündigung jederzeit löschen oder ersetzen, insbesondere wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch die Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, die eingestellten Bilder, Texte und Dateien zu prüfen.
8.5      Dem Lizenzgeber ist es technisch nicht möglichfestzustellen, ob ein registrierter Nutzer tatsächlich die Identität hat, die er vorgibt zu haben. Der Lizenzgeber kann daher keine Gewährleistung für die richtige Identität der Nutzer übernehmen.

9.       Sonstiges

9.1      Sollten einzelne Regelungen dieses Lizenzvertrags unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht betroffen. Die Parteien verpflichten sich, an der Vereinbarung einer Regelung mitzuwirken, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst weitgehend zur Geltung bringt und diese ersetzt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
9.2      Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
9.3      Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Koblenz.
9.4      Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Allgemeinen Lizenzbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies zur Weiterentwicklung der App, aus technischen oder rechtlichen Gründen oder zur Klarstellung einzelner Regelungen erforderlich ist.
Die jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preise und Vertragslaufzeiten bleiben von solchen Änderungen unberührt und haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Nutzung der App aktuelle Fassung der Allgemeinen Lizenzbedingungen.